Die Aktion
Fünf Kriterien müssen erfüllt sein, um „Fairtrade-Stadt“, „Fairtrade-Kreis“ oder „Fairtrade-Gemeinde“ zu werden. Nach Erfüllung aller Kriterien, Einreichung der Bewerbung und Prüfung durch TransFair e.V. wird der Titel „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Gemeinde/Landkreis/Region) für zunächst zwei Jahre vergeben. Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
1.Kriterium
Es liegt ein Beschluss der Kommune / des Kreistages vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeister-, bzw. Landratsbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt (bzw. Gemeinde/Landkreis) den Titel „Fairtrade Stadt“ (bzw. Gemeinde/Landkreis) anzustreben.
2.Kriterium
Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Gemeinde/Landkreis) die Aktivitäten vor Ort koordiniert.

3.Kriterium
In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.
4.Kriterium
In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
5.Kriterium
Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ (bzw. Gemeinde/Landkreis).
